Elterninfo
Beurlaubung
Die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern durch die Klassenlehrkraft kann bis zu 2 Tagen erfolgen. Für längere Beurlaubungen ist die Schulleitung zuständig, ebenso bei Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien. Dies ist nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten grundsätzlich 3 Wochen vorher schriftlich zu stellen und zu begründen.
Krankmeldungen
Bitte melden Sie Ihr Kind grundsätzlich über das Jahrgangstelefon bis 8.00 Uhr krank. In Ausnahmefällen können Sie sich auch telefonisch im Sekretariat melden