Grundschule Eichwäldchen / Kassel

Elterninfo

Beurlaubung

Die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern durch die Klassenlehrkraft kann bis zu 2 Tagen erfolgen. Für längere Beurlaubungen ist die Schulleitung zuständig, ebenso bei Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien. Dies ist nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungs­berechtigten grundsätzlich 3 Wochen vorher schriftlich zu stellen und zu begründen.

Krankmeldungen

Bitte melden Sie Ihr Kind grundsätzlich über das Jahrgangstelefon bis 8.00 Uhr krank. In Ausnahmefällen können Sie sich auch telefonisch im Sekretariat melden